(1) Die Teilnahme am Probetraining oder Testspiel (im Folgenden „Veranstaltung“) des VfR Wormatia 08 Worms e. V. (im Folgenden „Verein“) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden (gesundheitlich und materiell), die der Spieler während der Veranstaltung erleidet.
(2) Abweichend von Absatz 1 haftet der Verein unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies schließt Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit mit ein. Für Wertsachen des Spielers übernimmt der Verein keine Obhuts- oder Verwahrungspflicht.
(3) Der Spieler ist weder für die An- und Abfahrt noch während der Veranstaltung über den Verein unfallversichert. Es obliegt dem Spieler, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.